BGH III ZR 302/08 (U. v. 5. November 2009): Ein Anlageberater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, das er empfehlen will. Dabei reicht eine Kenntnisnahme der Informationen des Handelsblatts erst nach einer Woche nicht aus. Jedenfalls nach Ablauf von drei Tagen ist die Kenntnisnahme geboten.