Widerrufsrecht auch für alte Lebensversicherungen! BGH I ZR 22/07
Der Bundesgerichthof (BGH) hat in einem Anerkenntnisurteil vom 29.07.2009 (Az.: I ZR 22/07) die Rechtsprechung des LG Bamberg (Az.: 2 O 764/04) bestätigt, dass eine Lebensversicherung mit Ratenzuschlag auf die Jahresprämie einen Verbraucherkredit darstellt, bestätigt. Die Folge für die Versicherungskunden ist, dass Sie ihre Lebensversicherungsverträge heute noch widerrufen können und die Versicherung sämtliche Beiträge zuzüglich